Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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1. Präambel

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer, Käufer, Vermieter als auch der Mieter einer Immobilie sein. Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Im Maklervertrag geschlossene oder in einer Individualvereinbarung getroffene, abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Zustandekommen des Maklervertrages

 

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Kaufinteressent) und ANTAEUS IMMOBILIEN ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Mit dem Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie kommt der provisionspflichtige Maklervertrag durch Erteilung des Auftrages durch den Kunden und Annahme durch ANTAEUS IMMOBILIEN zustande. Bei Mietobjekten entsteht gegenüber dem Wohnungssuchenden (Mieter) nur dann ein Provisionsanspruch, wenn dieser zuvor schriftlich einen Suchauftrag mit Provisionsvereinbarung mit ANTAEUS IMMOBILIEN geschlossen hat. 

 

3. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

 

Die von ANTAEUS IMMOBILIEN übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposé-Inhalte und weiterführende Objektunterlagen, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von ANTAEUS IMMOBILIEN wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

4. Angebote

 

Die Angebote von ANTAEUS IMMOBILIEN erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. ANTAEUS IMMOBILIEN hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben und Informationen nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verkäufer oder Vermieter/Verpächter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt ANTAEUS IMMOBILIEN keine Haftung. Die Haftung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.


5. Provisionsanspruch

 

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von ANTAEUS IMMOBILIEN im Falle des Kaufes. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von ANTAEUS IMMOBILIEN ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von ANTAEUS IMMOBILIEN nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag). Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.


6. Provisionshöhe

 

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Die Höhe der Provision ist jeweils dem entsprechenden Exposé/Veröffentlichung zu entnehmen. Es gelten die gesetzlichen Änderungen vom 23.12.2020. Sofern sich der Mehrwertsteuersatz ändert, ändert sich entsprechend auch die Mehrwertsteuer auf den genannten Provisionssatz


7. Doppeltätigkeit

 

ANTAEUS IMMOBILIEN ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.


8. Rückfrageklausel

 

Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber ANTAEUS IMMOBILIEN unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Auslaufen des Hauptvertrages ANTAEUS IMMOBILIEN für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.


9. Haftungsbegrenzung

 

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der ANTAEUS IMMOBILIEN, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von ANTAEUS IMMOBILIEN schriftlich garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.


10. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen. Nebenabreden oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


11. Gerichtsstand

 

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers (hier: WUPPERTAL). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.


12. Informationspflicht gem. § 36 VSBG

 

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


 

 

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